Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Kundeninformationen von Eberkopf in der Fassung vom 10.12.2010

§ 1 Allgemeines

(1) Die Firma Eberkopf Deutschland, Agentur für saubärhaffte Unterhaltung von Nicolle Müller und André Skala GbR, Trebbiner Straße 57, 15831 Bärlin – nachfolgend Eberkopf genannt – ist auf die Herstellung von redaktionellen Inhalten rund um Tiere in Medien / Wirtschaft und im privaten Raum spezialisiert.

(2) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen von Eberkopf an seine Kunden, welche über die Internetseiten von Eberkopf abgeschlossen werden. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden wird widersprochen.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind
1. „Kunden“ Personen, welche den Service von Eberkopf im Eberkopf-Netzwerk nutzen;
2. „Leistung“, alle Arten der Leistung, insbesondere Redaktion , Marketing und Kreativleistungen
3. „www.Eberkopf.de“, die Gesamtheit der Internetseiten, über welche Eberkopf seine Leistungen anbietet, insbesondere die unter www.Eberkopf.de erreichbaren Internetseiten;
4. „Registrierung“ die erstmalige Anmeldung und Zulassung zur dauerhaften Nutzung von www.Eberkopf.de;
5. „Arbeitstage“, Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage;
10. „übliche Geschäftszeiten“, Montag bis Samstag10 bis 18 Uhr

§ 3 Registrierung

(1) Der Empfang der Leistungen von Eberkopf setzt eine dauerhafte Registrierung auf www.Eberkopf.de voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Die Registrierung ist mit dem Klick des Buttons „Abschicken“ abgeschlossen.

(2) Eberkopf ist auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Registrierung berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Kommunikation mit dem Kunden

Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt zu einem wesentlichen Teil per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine E-Mail-Adresse für den zu erfolgenden Geschäftsverkehr anzugeben. Jede Änderung der E-Mail-Adresse hat der Kunde Eberkopf unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden.

§ 5 Bonitätsprüfung, SCHUFA-Klausel

(1) Eberkopf ist berechtigt zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Eberkopf erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

(2) Die Auskünfte werden bei der folgenden Wirtschaftsauskunftei eingeholt: Eurosolvent Inkasso GmbH, Wilmersdorfer Straße 50, 10627 Bärlin

(3) Der Kunde willigt ein, dass Eberkopf von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn einholt. Der Kunde willigt ein, dass Eberkopf an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten übermittelt. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

(4) Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde.

(5) Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einem aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitsgrad zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 56 40, 30056 Hannover.

(6) Eberkopf behält sich das Recht vor, mit der Durchführung der Bonitätsprüfung und der Anfragen an die Eurosolvent Inkasso GmbH sowie an die SCHUFA Holding AG Spezialisten aus anderen Unternehmen zu beauftragen.

§ 6 Vertragsschluss

(1) Zur Bestellung wählt der Kunde zunächst ein individuelles Produkt aus, füllt die sodann erscheinenden Onlineformulare aus und schließt den Bestellvorgang sodann mit der Betätigung des Buttons „Abschicken“ ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch nur dann zustande, wenn Eberkopf das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch  Publizierung von Inhalten im Eberkopf-Netzwerk oder Versand von Designs an den Druckpartner, annimmt.

(2) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von Eberkopf gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift gegen Erstattung der daraus entstehenden Aufwendungen übersendet werden.

§ 7 Leistungen von Eberkopf

(1) Der Inhalt der von Eberkopf geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und –ergänzungen. Die Herstellung der für die Publizierung und das Marketing beauftragten Drucksachen erfolgt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall nach der vom Forschungsinstitut der grafischen Industrie (FOGRA) gemeinsam mit dem Bundesverband für Druck und Medien (bvdm) entwickelten Standardisierung für Prozessfarben.

(2) Es können geringfügige Farbabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei Eberkopf beauftragt wurde.

(3) Eine Änderung der Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Vertragsänderungs- bzw. –ergänzungsvertrages erfolgen. Jeder Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an Eberkopf zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages. Eberkopf ist nicht verpflichtet das Angebot des Kunden anzunehmen.

(4) Nicht zu den Leistungspflichten von Eberkopf gehört die Übermittlung der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Daten. Hierbei handelt es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, um eine Mitwirkungspflicht des Kunden.

(5) Eberkopf ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

§ 8 Druckdaten

(1) Eberkopf führt alle Aufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten aus. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Daten vorrätig hält, da die Daten durch Eberkopf für die Bereitstellung im Internet optimiert und komprimiert und für Drucksachen und ähnliches nicht mehr verwendet werden können.

(2) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde es zu unterlassen, an Eberkopf pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte oder Links zu diesen an Eberkopf zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist eberkopf zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Daten vor Übermittlung an Eberkopf sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Auftrag geeignet sind und den vorstehenden Anforderungen entsprechen.

§ 9 Prüfung der Daten durch Eberkopf

(1) Eberkopf ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Daten verpflichtet, welcher sich aus den Angaben von Eberkopf im Rahmen des Bestellvorgangs ergibt. Hat Eberkopf die Fehlerhaftigkeit der Daten festgestellt, wird Eberkopf dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von Eberkopf im Hinblick auf die Verwendbarkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Daten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken/publizieren zu lassen.

(2) Eine weitere Überprüfung der Daten durch Eberkopf erfolgt freiwillig. Die Gefahr etwaiger Fehler der Publikationen infolge fehlerhafter Daten trägt insoweit allein der Kunde.

(3) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus § 8 Absatz 2 ist Eberkopf berechtigt, aber nicht verpflichtet.

§ 10 Preise

(1) Die Preise der von Eberkopf geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Eberkopf, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen, hilfsweise aus den im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.

(2) Die angegebenen Preise beinhalten bei Drucksachen und Produkten aus dem Ebershop Verpackung, den einmaligen Versand zum Kunden und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt. Bei Publikationen im Eberkopf-Netzwerk beinhalten sie die Kosten für Browser, Traffic und Auswertung der allgemeinen Feedbackdaten, soweit inkludiert. Im Preis nicht inbegriffen sind bei der Lieferung ins Ausland vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall Steuern, Abgaben und Zölle.

(3) Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen seiner Daten bedingt sind, werden gesondert berechnet.

§ 11 Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Eberkopf versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Diese Rechnungen ermöglichen den uneingeschränkten Vorsteuerabzug. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.

(2) Ist, wie dies meist der Fall ist, Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens 7 Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit im Zuge der Leistungserbringung durch Eberkopf Zusatzleistungen erbracht werden und diese nicht ebenfalls im Voraus zu vergüten sind, erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf Rechnung.

(3) Rechnungen sind sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug zu begleichen.

(4) Eberkopf ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Eberkopf berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn Eberkopf über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks ist die Zahlung erst erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(6) Wenn Eberkopf Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen (z.B. Zahlungseinstellung, Scheckrückgabe), ist Eberkopf berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Eberkopf Schecks angenommen hat. Eberkopf ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(7) Im Falle der Ablehnung des Lastschrifteinzugs oder von Rücklastschriften, hat der Kunde die der Eberkopf von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.

§ 12 Leistungszeit und Verzug

(1) Termine oder –fristen zur Erbringung der Leistung von Eberkopf sind grundsätzlich nur unverbindlich. Sie bezeichnen vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall lediglich voraussichtliche Zeiten bzw. Termine für die Erbringung der Leistung. Leistungszeiten werden ausschließlich in Arbeitstagen gerechnet.

(2) Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Eberkopf die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Eberkopf oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat Eberkopf auch bei ausnahmsweise verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Eberkopf, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird Eberkopf von der Leistungspflicht frei. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch Eberkopf setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der Übermittlung der verwendbaren Draten und Datenfreigabe durch den Kunden sowie den Zahlungseingang bzw. bei der Kreditkartenzahlung die Genehmigung der Zahlung durch die Kreditkartengesellschaft voraus, es sei denn, es ist ausnahmsweise Zahlung auf Rechnung vereinbart. Gehen die verwendbaren Daten bzw. die Datenfreigabe erst nach 12 Uhr, bei Overnight- und Expressbestellungen erst nach 10 Uhr ein, beginnt die Leistungszeit erst am folgenden Arbeitstag zu laufen.

(4) Kommt Eberkopf in Verzug und ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann er, - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Lieferungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs hat der Kunde, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes; in diesen Fällen ist für den Schaden, welcher über die in Satz 1 genannte Entschädigung hinausgeht, § 19 (Haftung) anwendbar.

§ 13 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der Eberkopf geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Eberkopf nicht zu vertreten hat, so gilt die Anzeige der Versandbereitschaft als Übergabe, mit der die Gefahr auf den Kunden übergeht.

(2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(3) Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch Eberkopf gegen versicherbare Schäden versichert.

(4) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist Eberkopf zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. Eberkopf wird die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zu Abholung vernichten, der Vergütungsanspruch durch Eberkopf bleibt davon unberührt. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich Eberkopf das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.

  • Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Eberkopf. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Eberkopf als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für Eberkopf entsteht. Erlischt das Eigentum von Eberkopf durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von Eberkopf an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Eberkopf übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum vonEberkopf unentgeltlich.
  • Ware, an der Eberkopf Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von Eberkopf verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Eberkopf ab. Eberkopf verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Eberkopf verlangen, dass der Kunde Eberkopf unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  • Eberkopf ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Eberkopf hinweisen und Eberkopf unverzüglich benachrichtigen, damit Eberkopf die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Eberkopf die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

  • Eberkopf verpflichtet sich, die Eberkopf zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt print24.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist Eberkopf berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum Behaltendürfen, eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist damit im Zweifel nicht verbunden.

§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.

(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Eberkopf an Dritte abtreten.

§ 16 Gewährleistung

(1) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Daten durch den Kunden beruht.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistung ist jedoch bei offenkundigen Mängeln ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware bei Eberkopf angezeigt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige hat schriftlich, per E-Mail oder Telefax zu erfolgen.

(3) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten darüber hinaus die folgenden Regelungen:

  • a) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
  • b) Im Falle des Absatz 1 entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Sache bereits dann, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  • c) Die Pflicht des Kunden zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 378 und 381 Abs. 2 HGB bleibt unberührt. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.
(4) Für Schadensersatzansprüche gelten im übrigen die Bestimmungen in § 17 (Haftung).

§ 17 Haftung

(1) Eberkopf leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  • Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
  • Bei grober Fahrlässigkeit haftet Eberkopf gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Eberkopf unbeschränkt.
  • Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet Eberkopf nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich Eberkopf mit seiner Leistung in Verzug, so haftet Eberkopf wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Im übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Soweit die Haftung von Eberkopf ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Eberkopf.

(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 18 Verjährung

(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.

(2) Die Verjährungsfrist beträgt

  • a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verjährung, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
  • b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
  • c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
  • d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(3) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 17 Absatz 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 19 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden

(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):

  • Eberkopf kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten, wirksam nach § 643 BGB;
  • Eberkopf tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden wirksam nach § 323 BGB vom Vertrag zurück;
  • Eberkopf kündigt dem Kunden außerordentlich und fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 8 Absatz 2;
  • Eberkopf kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund nach § 316 BGB;
  • der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein von Eberkopf zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund nach § 316 BGB besteht.

(2) Der pauschalierte Anspruch beläuft sich bei einem Nettoauftragswert (ohne Mehrwertsteuer und ohne Versandkosten) bis 25,00 € auf 5,00 €, bis 500,00 € auf 15,00 € und ab 500,01 EUR auf 25,00 €. Wurde bereits der Druckauftrag auf die Druckplatte gesetzt (sog. Pooling), beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert, da ab diesem Zeitpunkt der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann.

(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Eberkopf kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist.

(4) Eberkopf steht der Nachweis offen, dass Eberkopf ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung höher ist.

§ 20 Eigentum an Datenträger, Archivierung, Urheberrecht

(1) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Publikationen hergestellten und eingesetzten Datenträgern stehen ausschließlich Eberkopf zu.

(2) Belegexemplare und digitale Datenwerden nach sechs Monaten vernichtet, sofern bis dahin keine Beanstandung oder Folgevereinbarungen vorliegen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.

(4) Der Kunde hat Eberkopf den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt Eberkopf von allen Nachteilen frei, welche Eberkopf aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.

§ 21 Vertraulichkeit

Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 22 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Bärlin.

Stand: 10.12.2010